TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Teilnahmebedingungen für Sicherheitstrainings im FahrtechnikCenter Olpe gGmbH, Verkehrs-Sicherheits-Zentrum Olpe
Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sein, mit dem er am Training teilnehmen möchte. Der entsprechende Führerschein ist auf Verlangen vorweisen. Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV, § 48 a) enthält die bundeseinheitlichen Rahmenvorschriften, welche für die Ausbildung und das anschließende Fahren mit 17 Jahren gelten. Dabei ist zu Beachten, dass die auf dem Prüfschein namentlich eingetragene Begleitperson während des gesamten Fahrsicherheitstrainings mitfährt.
Am Fahrsicherheitstraining kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol, Drogen oder Medikamente, führt zum Ausschluss des Training.
Das Fahrzeug des Teilnehmers muss ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein, sowie sich in einem verkehrssicheren und vorschriftsmäßigem Zustand befinden.
Die Teilnahme am Motorradsicherheitstraining ist nur mit vollständiger Schutzkleidung (Schutzanzug, Helm, Handschuhe und Stiefel) möglich.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen des Ausbildungsleiters Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Anordnungen des Ausbildungsleiters kann dieser den Teilnehmer vom Training ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
Bei Nichterscheinen zum gebuchten Termin ohne vorherige Abmeldung (spätestens 9 Tage vor dem bestätigten Termin) oder Nichtinanspruchnahme eines Ersatztermins besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühr. Bei Stornierung des Kurses innerhalb der letzten 9 Tage vor der Veranstaltung sind 100% vom Vertragpreis zu zahlen.
Der Veranstalter oder der Ausbildungsleiter kann das Training absagen, auf einen anderen Zeitpunkt verlegen oder abbrechen, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Bei einer Absage oder Verlegung auf einen anderen Zeitpunkt kann der Teilnehmer eine von ihm bereits entrichtete Teilnehmergebühr zurückverlangen. Sofern in besonderen Fällen Fahrtkosten erstattet werden, werden diese mit 0,30 €/km vergütet. Die Obergrenze der Gesamt-Fahrtkostenvergütung beträgt jedoch maximal 100,00 €.
Die Haftung des Veranstalters für von ihm oder seinem Beauftragten verschuldete Schäden beschränkt sich für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf max. 2.500.000,00 Euro je Schadenereignis.
Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich entweder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder aber um solche Schäden, die üblicher- und typischerweise über eine vom Veranstalter abzuschließende Haftpflichtversicherung zu angemessenen Bedingungen versicherbar sind. Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden, vor oder bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Ansprüchen aus unerlaubter Handlung.
Im Übrigen wird auf die Urteile des OLG Karlsruhe vom 07.05.2004 und 21.10.2008 verwiesen, wonach die Fahrzeugversicherung des jeweiligen Kraftfahrzeugs für Schäden während eines Fahrsicherheitstrainings aufkommt.
Schadensfälle während der Veranstaltung sind unmittelbar dem Trainer zu melden!
Spätschäden (d.h. Schäden, die erst nach dem Verlassen des Geländes geltend gemacht werden) sind von der Versicherung ausgeschlossen!
Die Teilnehmer verzichten – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Teilnehmerdaten werden nur zur internen Fahrsicherheitstrainings-Weiterverarbeitung gespeichert.
wichtige Hinweise
Zur Teilnahme am Training erfolgt mit dem eigenen Fahrzeug (max. 2 Teilnehmer pro Fahrzeug, da ansonsten kein sinnvoller Kursablauf gewährleistet werden kann). Beim Kradtraining ist nur eine Person pro Krad zugelassen.
Sofern vom VSZ Olpe nach vorheriger Absprache und Anmeldung ein KIA Fahrzeug gestellt werden kann/soll, besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung inkl. Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteilung in Höhe von 500,00 €.
Es wird empfohlen, lose Gegenstände (z.B. Werkzeugkästen, Getränkekästen etc.), aus dem Fahrzeug zu entfernen, die während der Teilnahme am Fahrtraining Schäden am Fahrzeug hervorrufen können.
An einem Motorrad-Wiederholertraining kann nur teilnehmen, wer innerhalb der letzten drei Jahre an einem Fahrsicherheitstraining gemäß DVR-Richtlinien teilgenommen hat (der Nachweis hierzu ist ggf. über die Teilnahmebestätigung zu erbringen).
Lehrgänge für geschlossene Gruppen bis max. 24 Teilnehmern werden nach Vereinbarung zu besonderen Konditionen durchgeführt. Anfragen richten Sie bitte an das Verkehrssicherheitszentrum in Olpe.
Die Teilnehmergebühr entrichten Sie entweder nach Erhalt unserer Bestätigung per Überweisung bis 8 Tage vor Kursbeginn auf unser Konto oder indem Sie Ihrer Anmeldung einen Verrechnungsscheck beifügen (Gutscheine siehe nächsten Punkt).
Gewinn-Gutscheine, Geschenk-Gutscheine oder Abrechnungsformulare der Berufsgenossenschaften bitte unbedingt der Anmeldung beifügen bzw. nach Rücksprache mit dem Veranstalter zum Kurstermin mitbringen.
Gegen Bezahlung ist bei Frühkursen die Möglichkeit zur Einnahme eines gemeinsamen Mittagessens gegeben.
Bei Nachmittagskursen bitten wir um Selbstversorgung.
Bei Rückfragen bitte immer Ihre Kunden- oder Angebotsnummer angeben.
ACHTUNG: Für das Pkw-Spezialtraining gelten abweichende Teilnahmebedingungen!
