In allen Fahrzeugen ist ein Verbandskasten Pflicht, das ist allgemein bekannt.

Normalerweise verschwendet man nur wenige Gedanken an den Verbandskasten, außer er wird bei einer Verkehrskontrolle überprüft oder man braucht ihn tatsächlich.

In Vergessenheit gerät dabei auch oft, dass so ein Erste-Hilfe-Set ein Verfallsdatum hat, wie beispielsweise Lebensmittel. Da dieses meist mit 4-5 Jahren angegeben ist, sollte man doch ab und zu, wenn man den Kofferraum öffnet, kurz einen Blick auf das Set werfen.
Wenn das Verfallsdatum abgelaufen ist und man in eine Kontrolle kommt, muss man mit einem Bußgeld rechnen. Ein neues Set kostet im Vergleich zum Bußgeld und dem ganzen Ärger in der Regel meist weniger.

Aber nicht nur das Verfallsdatum kann einem zum Verhängnis werden.
Der Inhalt des Erste-Hilfe-Sets muss vollständig sein. Wenn man also etwas daraus entnommen hat, muss der Gegenstand ersetzt werden.

Änderungen in der DIN 13164: Neue Anforderungen für Verbandskästen ab 2022

In diesem Jahr gab es, was den Inhalt angeht, auch bereits eine Änderung.
Im Januar 2022 ist die neue DIN 13164 erschienen.
Ab dem 01.02.2022 sind zwei Mund-Nase-Bedeckungen in Verbandskästen verpflichtend. Natürlich gibt es eine Übergangszeit, in der man noch kein Bußgeld zahlen muss, wenn man keine medizinischen Masken mitführt, daher raten wir einfach jetzt direkt zwei Masken in den Verbandskasten zu legen.
In dem Fall ist es nicht schlimm, wenn man den Stichtag für das Ende der Übergangszeitverpasst, denn man hat ja bereits vorgesorgt.
Wichtig ist, dass der Verbandskasten schnell griffbereit ist, sodass man im Notfall darauf zugreifen kann.

Übrigens, laut Duden sind beide Schreibweisen Verbandkasten und Verbandskasten möglich.